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Medizinische Anwendung von Cannabis


Cannabis ist in der Schweiz als verbotenes Betäubungsmittel eingestuft. Das Verbot von Cannabis zu medizinischen Zwecken wurde jedoch im August 2022 aufgehoben.

Unter Cannabisarzneimittel versteht man die Gesamtheit der verwendeten Cannabisprodukte inklusive Blüten, unabhängig von der rechtlichen Einstufung. In der Schweiz kann ein Arzt oder eine Ärztin Cannabisarzneimittel verschreiben (z.B. sogenannte «Magistralrezepturen», also Heilmittel, welche auf ärztliches Rezept hin durch eine Apotheke hergestellt werden).

Cannabisarzneimittel finden in der medizinischen Praxis vorwiegend Verwendung

  • bei chronischen Schmerzzuständen, zum Beispiel bei neuropathischen oder durch Krebs verursachten Schmerzen;

  • bei Spastik und Krämpfen, die durch Multiple Sklerose oder andere neurologische Krankheiten ausgelöst werden;

  • bei Übelkeit und Appetitverlust im Falle einer Chemotherapie.

Aufhebung des Verbots zu medizinischen Zwecken

Das Interesse an Cannabisarzneimitteln ist aufgrund der potenziell breiten Einsatzmöglichkeiten in den letzten Jahren stark gestiegen. Aus diesem Grund hat das Parlament das Verbot von Cannabis zu medizinischen Zwecken im Betäubungsmittelgesetz (BetmG) per 1. August 2022 aufgehoben. Eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit für die ärztliche Verschreibung von Cannabisarzneimitteln wird nicht mehr benötigt. Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt müssen dem BAG während der ersten beiden Behandlungsjahre Therapiedaten melden.

Durch die Gesetzesänderung wurde der Anbau, die Verarbeitung, die Herstellung und der Handel von Cannabis zu medizinischen Zwecken dem Bewilligungs- und Kontrollsystem von Swissmedic unterstellt – so wie andere medizinisch verwendete Betäubungsmittel (zum Beispiel Fentanyl, Methadon, Morphin). Der Umgang mit Cannabis für nicht-medizinische Zwecke bleibt ausserhalb von Pilotversuchen weiterhin verboten.


Vergütung von Cannabisarzneimitteln

Cannabisarzneimittel werden derzeit nur in Ausnahmefällen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet. Die vorliegende Evidenz zur Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit ist für eine generelle Vergütung derzeit jedoch ungenügend.


Datenerhebung für die Entwicklung der Verschreibung

Einen Beitrag leisten können die künftig vom Bund erhobenen Daten zur ärztlichen Behandlung mit Cannabisarzneimitteln. Die obligatorische Datenerhebung durch die verschreibenden Ärztinnen und Ärzte dient dazu, die Entwicklung der Verschreibung von Cannabisarzneimitteln zu beobachten und mehr Evidenzen zu deren Wirkungen zu gewinnen. Die Datenerhebung ist bis ins Jahr 2029 beschränkt.

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